Hoffnung trotz Trauer
1. März 2021Ist diese Welt und ihre Zukunft Gott längst entglitten?
1. März 2021Adventisten und die Zehn Gebote
– Lehre und Leben während der Weltkriege
Als sich im 19. Jahrhundert Christen zunächst als Adventbewegung und bald als Glaubensgemeinschaft der Siebenten-Tags- Adventisten zusammenfanden, bauten diese ihr Christsein auf dem Fundament der Bibel. Darin verstanden sie sich als Fortführung der Reformation des 16. Jahrhunderts. Sola scriptura – allein die (Heilige) Schrift – lautete ein Grundsatz der Reformation, der auch zu einem Leitwort des Adventglaubens wurde. Adventisten war der Wille Gottes für ihr Leben, das sind konkret die Zehn Gebote der Bibel, besonders wichtig. Jesus Christus spricht: „Liebt ihr mich, so werdet ihr meine Gebote halten.“ (Johannes 14,15. Luther 2017)
Zu Beginn des Ersten Weltkriegs erschütterte die Frage: Gelten die Zehn Gebote auch im Kriegsfall? die Gläubigen. Wenige, 2 % der Adventisten in Deutschland, hielten Gottes Wort für uneingeschränkt gültig – zu jeder Zeit, an jedem Ort, in jeder Situation. (1)
Wer das Gebot: „Du sollst nicht töten.“ (2. Mose 20,13. Luther 2017) erfüllen wollte, als der Staat zu den Waffen rief, erlebte harte Konsequenzen, gerade auch aus den eigenen Reihen. Kriegsdienstverweigerer wurden meist aus der Adventgemeinschaft, die sich besonders staatstreu zeigte, ausgeschlossen. (2)
Diese Adventisten wirkten zuerst als Reformbewegung innerhalb der Gläubigen (3) und organisierten sich schließlich, da gemeindelos geworden, neu als Internationale Missionsgesellschaft der Siebenten-Tags-Adventisten, Reformationsbewegung (IMG, oft kurz Reformadventisten). (4)
Im Zweiten Weltkrieg katapultierten die Nationalsozialisten diese Entscheidungssituation wieder ins Leben der Adventisten. Die sog. Große Gemeinde, zum 1. Weltkrieg die 98%, zeigte sich hitlertreu und zog regelrecht begeistert mit der Waffe in der Hand in den Krieg. Auch das Sabbatgebot wurde umgangen. (5)
Die Reformadventisten hingegen hielten an den alten Grundsätzen, den Zehn Geboten der Bibel, kompromisslos fest und wurden schon 1936 verboten. (6) Verfolgt und verboten existierte die Gemeinde praktisch nicht mehr. Dass diese kleine Glaubensgemeinschaft so früh ins Visier der Staatsmacht geriet, ist nachweislich auch dem Wirken der Großen Gemeinde zuzuschreiben. (7) Das Gemeindeleben fand fortan unter schwersten Bedingungen im Untergrund statt und oft war jeder auf sich allein gestellt. Ganze Ortsgemeinden wurden von der Geheimen Staatspolizei verhaftet und verhört. Als Kriegsdienstverweigerer kamen viele Gemeindeglieder in Konzentrationslager. „Im Namen des Volkes“ wurden viele Reformadventisten von den Nationalsozialisten ermordet. (8)
Die Einzelschicksale berühren bis heute. Gleichzeitig schenken diese Treuen den heute Lebenden Mut, sich ebenfalls ganz auf die Seite des Gehorsams gegenüber Gott zu stellen.
Der Status der Reformadventisten auf dem Gebiet der DDR
Nach Kriegsende begann der Wiederaufbau der Gemeinden. In den westlichen Besatzungszonen konnten schon im Herbst 1945 erste Treffen stattfinden, ein Jahr später sogar Konferenzen. (9) Diese waren auch in der sowjetischen Besatzungszone bald möglich. Von einer zweiten Konferenz 1946 in Chemnitz wird berichtet. (10)
Im westdeutschen Raum konnte sich die IMG schneller und freier wiederaufbauen. Verlag, Schrifttum, Missionshäuser – alles war hier bald möglich. (11)
Am 3.8.1949 wurde die IMG für das Land Thüringen genehmigt. Einige Schreiben erwähnen die Genehmigung der IMG in der DDR ab 1950. Aus einem Brief vom 1.2.1984 vom damaligen Vorsteher der IMG in der DDR, Paul Heink, an den Staatssekretär für Kirchenfragen, Minister Klaus Gysi, geht hervor, dass der IMG bis dahin noch keine Registriernummer mitgeteilt wurde und sie „nicht in das Register der erlaubten Kirchen und Gemeinschaften eingetragen“ war. Daraus resultierten allerlei Schwierigkeiten. Noch kurz vor dem Mauerfall war der Status der IMG in der DDR nicht vollständig geklärt.
Am 31.10.1989 wandte sich Otto Gutknecht, Vorsteher der IMG, wiederum an den Staatssekretär für Kirchenfragen, diesmal ein Minister Löffler. Die Antwort vom 8.12.1989 weist zurück auf die Genehmigung von 1949 in Thüringen, ohne jedoch weitere Dokumente oder die dringend benötigte Registriernummer zu liefern. Bis dato hatte die IMG in der DDR weder eine Genehmigungsurkunde noch eine Registriernummer. Der Grundstückserwerb für Versammlungszwecke, Kauf und Besitz von Vervielfältigungsgeräten und Erstellung von Schriften und sogar die Anfertigung eines Stempels der IMG waren dadurch nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund lebten die Gläubigen im Bewusstsein, nicht so richtig erlaubt oder anerkannt zu sein.
Dieses letzte Schreiben von Ende 1989 vom Amt für Kirchenfragen sollten die IMG im Bedarfsfall für ihre Legitimation vorlegen, so der Wortlaut. 40 Jahre hatten die Glaubensgeschwister darauf gewartet. Nun überstürzten sich die Ereignisse und im wiedervereinten Deutschland existierten die Reformadventisten weiter. Das Amt für Kirchenfragen im Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik als Absender des ersehnten Dokuments jedoch war Geschichte geworden. (12)
Reformadventisten und die Wehrdienstfrage in der DDR
In den Fundamentalen Glaubensgrundsätzen legten die Reformadventisten in der DDR auch ihre Stellung zu Gewalt und Blutvergießen und zum Sabbat als dem Ruhetag der Zehn Gebote dar. (13)
Die Glaubensgrundsätze wurden am 22.10.1979 vom Rat des Kreises Naumburg angefordert und von den Verantwortungsträgern der Reformgemeinde am 22.10.1979 komprimiert als Kurze Darlegung der Grundlage und Ziele unseres Wirkens abgefasst. Wenige Wochen später, am 4.12.1979, forderte der Rat des Kreises Naumburg zusätzlich eine Zusammenfassung der Glaubensgrundsätze und ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Glaubensgemeinschaft „registriert und angemeldet ist“.
Die Glaubensgrundsätze waren kein Problem. Diese lagen vor. Doch das Schreiben mit der Registrierung? Das erhielt der damalige Vorsteher, Otto Gutknecht, erst fast auf den Tag genau 10 Jahre später. (14)
In dieser Schwebe zwischen nicht verboten und nicht richtig anerkannt mussten sich die einzelnen Gläubigen mit den Behörden auseinandersetzen – auch in der Stellung zum Wehrdienst.
Vor dem Mauerbau im August 1961, der den Ostteil Deutschlands abriegelte, war die Flucht in den Westsektor eine Möglichkeit, weiteren Schwierigkeiten zu entgehen. Ein Glaubensbruder, der erfuhr, dass der Staat ihn in den Uranbergbau schicken wollte, konnte kurz vor der Grenzschließung noch fliehen. (15)
Kurz nach dem Mauerbau, am 24.1.1962, führte die DDR die allgemeine Wehrpflicht ein. Eine staatlich geregelte Alternative gab es nicht. Der Wehrersatzdienst war erst ab dem 17. September 1964 möglich. (16) Beinahe drei Jahre dauerte dieser Zustand ohne staatlicherseits legitime Ausweichlösung. Ein hartes Vorgehen gegen Wehrdienstverweigerer war allgemein bekannt und gefürchtet.
Persönliche Erlebnisse von Wehrdienstverweigerern
Totalverweigerung Manfred H., damals in der Reformgemeinde in Sachsen, gehörte zu den ersten, die vom Wehrkreiskommando den Musterungsbescheid erhielten. Der junge Mann war als Elektriker in den Häusern in Herrnhut, dem Ort der bekannten Herrnhuter Brüdergemeine, unterwegs. „Wir beten für sie.“ versprachen viele. Manfred litt an einer leichten Skoliose und hatte sich dies in der Hoffnung auf eine Wehruntauglichkeit vom Arzt attestieren lassen. Am 20.3.62 gehörte dieser Gläubige mit zu den ersten Durchgängen, die gemustert wurden. Er kann sich noch heute gut an die damaligen Geschehnisse erinnern: „Mein Attest wurde nicht beachtet. Vor der Musterungskommission war ich sehr aufgeregt. Ich sehe noch 6-10 Männer, Offiziere oder andere Uniformierte, im Halbkreis sitzen. Und ich saß ganz allein davor. ,Für welche Waffengattung haben sie sich entschieden?ʻ Da habe ich denen meinen Standpunkt von der Bibel her kurz erklärt, dass ich keine Waffe anfassen werde und alle Menschen als meine Brüder betrachte. Zu dem Zeitpunkt war ich ein Totalverweigerer mit allen Konsequenzen. Mit einem ,Sie hören von uns.ʻ konnte gehen und ich solle es mir noch einmal überlegen. Damals standen noch sehr viele Männer im wehrpflichtigen Alter für die junge NVA zur Verfügung. Ich denke, sie wollten sich nicht unbedingt mit so einem schwierigen Fall wie mir befassen. Allerdings stand in der Sächsischen Zeitung schon zu Jahresanfang 1962 etwas anderes, nämlich dass hart gegen Wehrdienstverweigerer vorgegangen werden sollte. Dann hörte ich längere Zeit nichts. Später las ich im Wehrpass, dass ich zu den Pionieren eingeteilt wurde. 1964 wurde ich an einem Sabbat zu einem Gespräch im Wehrkreiskommando vorgeladen. Ich ging nicht hin. Ich bin Sabbathalter. Also erschien ich am Montag. ,Wir hätten sie auch holen lassen können.ʻ Aber das taten sie nicht, was für mich eine große Bewahrung Gottes war. Mir wurde erklärt, dass es für solche wie mich, die nicht zum Wehrdienst gehen wollen, einen Zivildienst gäbe, die sog. Bausoldaten. Ob ich bereit wäre, verschiedene Bauarbeiten auszuführen, z.B. Wellenbrecher an der Ostsee bauen oder einen Flugplatz. Ich habe zugestimmt. Danach hörte ich lange Zeit nichts mehr vom Wehrkreiskommando. Ich wurde nie zu den Bausoldaten einberufen – ein Wunder! Mein Leben ging weiter. Ich heiratete meine liebe Frau, wir übernahmen das elterliche Haus, bekamen zwei Söhne. Inzwischen war ich 33 Jahre alt und rechnete nicht mehr mit einer Einberufung. Über 30jährige, dazu noch mit Familie, wurden normalerweise nicht mehr eingezogen.
Im Herbst 1975, mit 33 Jahren und als Familienvater von 2 Kindern, hielt ich den Termin zur Nachmusterung im Wehrkreiskommando in meinen Händen. Ich nahm das gar nicht so tragisch. Was sollte mir noch passieren? Ich erneuerte sicherheitshalber mein ärztliches Attest und ging hin.
Am 3.12.75, das muss der Termin dieser neuerlichen Musterung gewesen sein, erhielt ich meinen aktualisierten Wehrpass. Alle Angaben vorheriger Musterungen waren akribisch festgehalten, alles in einheitlicher Schrift und krakelig unterschrieben. Sogar meine beiden Söhne standen darin.
Die unglaubliche Einschätzung des Musterungsarztes damals lautete: wehrtauglich. Ich war fassungslos. ,Sie wollten ja verweigern. Das müssen sie schriftlich darlegen.ʻ Das habe ich an Ort und Stelle gleich gemacht – mit zitternden Händen. Ich musste meinen Wehrpass unterschreiben und konnte ihn mitnehmen. Danach wurde ich nach Hause geschickt. Für mich brach eine Welt zusammen. Ich hatte mit dieser Musterung nicht mehr gerechnet. ,In 14 Tagen hören sie wieder von uns wegen der Einzelheiten der Einberufung, was sie mitzubringen haben usw.ʻ Das war eine schlimme Zeit und ich bin zu Hause fast zusammengebrochen.
Was sollte nun werden?
Die 14 Tage vergingen und ich hörte bis heute, wir schreiben das Jahr 2021, nie wieder etwas vom Wehrkreiskommando. Ich bin dem Herrn sehr dankbar dafür. Ich bin längst Rentner und könnte noch so manches berichten, was ich mit meinem Heiland erlebte. Er half mir, treu an seiner Hand zu leben. Durch diese persönlichen Wunder Gottes fühle ich mich getragen bis heute! Dem Herrn sei Dank und Ehre dafür!“ (17)
Der Ausschuss der Reformgemeinde teilte am 24.9.1978 dem Ministerium der DDR, Abteilung Volks-bildung, seine Einstellung zu Gewalt und Krieg und speziell dem Schulfach Wehrunterricht mit. Um eine Antwort wurde gebeten. Diese wurde nach heutigem Kenntnisstand nicht gegeben. Ein schriftliches Dokument dazu liegt nicht vor.
Hier stellt sich die Frage, wie es anderen Glaubensbrüdern erging, die den Wehrdienst verweigerten. Heinz R. blickt zurück:
„Die Reformbewegung wurde wie eine Sekte behandelt, die der staatlichen Ideologie entgegenstand. Dabei hätte eigentlich nach der damaligen politischen Einstellung des Staates, eher die Reformgemeinde den Anerkennungsstatus verdient, denn sie war während der NS- Zeit diejenige, die mit Ihrer Glaubensüberzeugung aktiv gegen Krieg und Gewalt stand. Ihre Einstellung zum Wehr- und Kriegsdienst stand doch eigentlich den damals staatlich propagierten Idealen Friedenspolitik ohne Waffen näher als die Große Gemeinde, in der Kriegsdienst nicht abgelehnt wurde. Aber gerade das Gegenteil war eingetreten. Obwohl der Staat sich friedliebend darstellte, sah man von der Regierungsseite damals schon, dass die Wehrdienstverweigerung einmal den Bestrebungen der kommunistisch eingestellten Regierungspolitik bei der Aufstellung einer eigenen, sogenannten Verteidigungsarmee, ebenfalls hinderlich sein könnte. So blieb die Anerkennung für die Reformgemeinde lange Jahre aus und nur einzelne Personen und Familien, die während der NS- Zeit direkt verfolgt, eingekerkert oder hingerichtet wurden, bekamen den Status Verfolgte des Naziregimes zuerkannt. …
In meinen Erinnerungen gab es zwar Bekannte, die als Spatensoldaten dienten aber keinen, der wegen Totalverweigerung mit Gefängnis bestraft wurde. Auch bei den Zeugen Jehovas nicht. Sicherlich wird es außerhalb meines Lebensumfeldes Leute gegeben haben, die bestraft wurden. Mir sind aber keine Fälle bekannt.“ (18) Bausoldaten oder Spatensoldaten
Als Bausoldaten oder Spatensoldaten dienten ab 1964 mehrere Reformadventisten. Viel darüber gesprochen wurde nicht. Allgemein flüsterten sich Betroffene und Angehörige zu: „Spatensoldaten sind sehr schlimm dran, sie gelten als die Allerletzten. Sie müssen die schwersten Arbeiten verrichten.“ So berichtet eine Glaubensschwester. (19) Das deckt sich auch mit den Erfahrungen von Christen aus der evangelischen Kirche.
Von 1980-82 diente Werner P. als Bausoldat. Er musste seine Entscheidung, warum er den Wehrdienst verweigerte, schriftlich begründen. „Es war schwierig, sich als Reformer zu outen, weil wir nicht wussten, ob wir genehmigt sind. Ich erklärte meinen Glauben auf der Grundlage der Bibel. Die Gemeindezugehörigkeit fanden sie dort nicht so interessant. Vor allem sollte ich meine Motivation begründen.“
Werner kam mit sieben anderen Bausoldaten nach Greifswald. Er erinnert sich, dass auch Christen anderer Konfessionen darunter waren. „Wir hatten keine Probleme im Miteinander. Als Aufgaben und Arbeiten hatten wir alles zu erledigen, was ohne Waffe möglich war.“ (20)
Ein weiterer Glaubensbruder ist Thomas L., der auch in den 1980er Jahren als Bausoldat eingesetzt wurde. Thomas schildert seine Erfahrungen:
„Ich hatte am Sabbat frei und musste nicht arbeiten. Dazu berief ich mich auf mein Begründungsschreiben, warum ich den Wehrdienst verweigert hatte. ,Sie wissen, was ich glaube. Sie können mich dafür bestrafen.ʻ Die Antwort auf diesen klaren Standpunkt hieß: ,Gehen sie auf ihr Zimmer!ʻ Damit hatte ich frei. Ein Bausoldat aus der Großen Gemeinde, der einmal am Sabbat gearbeitet hatte, bekam danach nicht mehr frei.
An einem Sabbatabend kam ein Offizier, ich solle eine Baumaschine reparieren. Er meinte, ich könne das machen, da schon Sonnenuntergang sei. Sie wussten also genau Bescheid. Ich akzeptierte sie und sie mich. Ich bekam sogar einen Tag Sonderurlaub wegen guter Führung und das, obwohl ich am Sabbat nicht arbeitete.“ (21)
Schlussgedanken
Gott begleitete seine Kinder durch alle Zeiten hindurch. Die Reformgemeinde in der DDR bewahrte ihren Glauben auch unter Schwierigkeiten, Opfern und Nachteilen. Der biblische Aufruf: „Bleibe fromm und halte dich recht, denn einem solchen wird es zuletzt wohlgehen.“ (Psalm 37,37. Luther 2017), zog sich wie ein Wegweiser durch das Leben und die Entscheidungen der Gemeindeglieder. Gottes Willen zu erfüllen bedeutet, sich recht zu halten. Die IMG der DDR hielt ihre weltliche Legitimation erst in den Händen, als dieser Staat am Ende war. Die Zusage ihres Heilandes Jesus Christus begleitete diese Gläubigen schon längst: „Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben, und sie werden nimmermehr umkommen, und niemand wird sie aus meiner Hand reißen.“ (Johannes 10,27.28. Luther 2017)
Ines Müller, im Januar 2021
Quellen:
(1) Vgl. Dresdener Neueste Nachrichten vom 12.04.1918
(2) Vgl. Kölnische Zeitung vom 21.9.1915
(3) Vgl. Protokoll von Friedensau 1920, S. 32.33. Vgl. Der Weg der Adventisten, Internationale Missionsgesellschaft der STA Ref.-Bew., S. 92-94.
(4) Vgl. Warum gibt es eine Reformationsbewegung unter den Siebenten-Tags-Adventisten? IMG, S. 12-26.
(5) Vgl. Denkschrift der Religionsgemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland an das Reichsministerium des Innern vom 20.12.1933, Berlin, Kap. IV,3.
(6) Vgl. Warum gibt es eine Reformationsbewegung unter den Siebenten-Tags-Adventisten?, IMG, S.34
(7) Vgl. Nur dem Gewissen verpflichtet, Edelstein Verlag, S. 16-22
(8) Vgl. Du sammelst meine Tränen, Edelstein Verlag Vgl. Nur dem Gewissen verpflichtet, Edelstein Verlag
(9) Vgl. Ruttmann, H., Die adventistische Reformationsbewegung, Teiresias – Reihe Religionswissenschaft, S. 121
(10) Vgl. Der Sabbatwächter Ausgabe 2008/5, IMG, Beitrag von Lorenz, Wolfgang, S. 14-17
(11) Vgl. Ruttmann, S. 121-124
(12) Die erwähnten Schreiben befinden sich im Besitz der IMG.
(13) Vgl. Die zehn Gebote in 2. Mose 20, 1-17.
(14) Die erwähnten Dokumente und Briefe befinden sich im Besitz der IMG.
(15) Telefonat mit Johannes A. am 11.1.2021
(16) Vgl. https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Bausoldaten-Mit-dem-Spaten-bei-der-Nationalen-
Volksarmee,bausoldaten100.html#:~:text=Dienst%20ohne%20Waffe%20-%20die%20ersten,bei%20den%20Kirchen%20auf%20Kritik. Aufruf: 11.1.2021
(17) Telefonat am 11.01.2021
(18) Wehrdienstverweigerung und Pazifismus in der DDR, Erinnerungen von Heinz R., Schreiben im Besitz der IMG
(19) Telefonat vom 9.1.2021
(20) Telefonat vom 9.1.2021
(21) Telefonat vom 9.1.2021