Kinder christlicher Eltern haben´s leicht – oder?
20. Februar 2020Gut, dass wir einander haben…!
20. Februar 2020Das Gleichnis vom verlorenen Sohn ist uns allen bekannt. „…und der Jüngste unter ihnen sprach zu seinem Vater: gib mir das Teil, das mir gehört. Und er teilte ihnen das Gut.“ Luk. 15 .Der Sohn verließ das Vaterhaus und lebte von des Vaters Erbe. Er lebte sein Leben in vollen Zügen und leistete sich was er wollte. Schließlich kam es soweit, dass er nicht einmal mehr etwas zu essen hatte. Aus gehungert und verkommen nahm ihn sein Vater wieder auf.
Solche und ähnliche Begebenheiten gibt es mehr als genug. Oftmals aber endet es nicht so versöhnlich wie beim verlorenen Sohn, meist geht der Streit dann richtig los.
An einem geregelten Nachlass kommt kein Mensch vorbei, weder gläubige noch ungläubige, weder reiche noch arme.
Es muss zwar niemand ein Testament hinterlegen, doch zur gegebenen Zeit wird der Nachlass durch das gesetzliche Erbrecht geregelt. Liegt jedoch ein Testament vor, kann viel Unheil, und was völlig gegen den Willen des Verstorbenen wäre, verhindert werden.
Alles was wir besitzen, ob viel oder wenig, ist uns von Gott gegeben.
Wir besitzen also etwas, und das gleichzeitig bedeutet „Besitz verpflichtet“. In die Pflicht genommen heißt somit auch Verantwortung tragen.
Wir sind Gott gegenüber mit unserem Eigentum verantwortlich. Wenn es um Nachlässe geht, hören wir oft; „der Herr wird es schon recht machen“. Lassen wir aber in so einer Sache das bürgerliche Gesetz außer Acht, haben wir falsch gedacht. Ohne etwas geregelt zu haben bleibt es dem Notar überlassen, der dann nach Gesetz handelt, was aber meist nicht so verlaufen wird, wie es im Sinne des Erblassers gewesen wäre.
„Denkt stets daran, dass das gegenwärtige selbstsüchtige System, über das Eigentum zu verfügen, nicht Gottes Plan, sondern menschliche Erfindung ist. Christen sollten Reformatoren sein, indem sie mit diesem gegenwärtigen System brechen und die Abfassung von Testamenten gänzlich umgestalten. Haltet euch stets vor Augen, dass es des Herrn Gut ist, womit ihr umgeht. Der Wille Gottes ist in dieser Sache Gesetz. Wenn ein Mensch euch zu seinem Testamentsvollstrecker ernannt hätte, würdet ihr dann nicht genau seinen Willen erforschen, damit selbst der kleinste Betrag nicht falsch angewendet würde?
Euer himmlischer Freund hat euch Güter anvertraut und euch seinen Willen kundgetan, wie sie benutzt werden sollen. Wird dieser Wille mit selbstlosem Herzen geprüft, so wird das, was Gott gehört, nicht verkehrt angewandt werden. Des Herrn Werk ist schmählich vernachlässigt worden, trotzdem er den Menschen genügend Mittel verliehen hat, allen Notfällen zu begegnen, wenn sie nur dankbare, gehorsame Herzen hätten.“ (E.G. White, Zeugnisse Band 4, S. 524)
Hier sind wir als Christen aufgefordert, zu aller erst dem Herrn zurück zu geben, was ihm gehört, wie aber soll das gehen? Zunächst muss in den meisten Fällen vom traditionellen Testament (dem gesetzlichen), Abstand genommen werden. Wenn also ein Testament vom Erblasser niedergeschrieben ist, kann er es so verfassen, dass die gesetzliche Erbfolge umgangen wird, d.h. er setzt zu Erben ein wen er will, und legt fest was den jeweiligen Erben zukommen soll. Somit ist die gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt. Dem Willen Gottes entsprechend können wir unser Testament niederschreiben.
Wenn wir den Willen Gottes dabei berücksichtigen, ist es der erste Schritt auf den Weg zu bringen was Gott gehört.
Was nicht dem Willen Gottes entsprechen würde, nachfolgend ein kurzes Beispiel: Von Geschwistern unserer Gemeinschaft wird ein Testament hinterlegt, indem die gesetzlichen Erben, und nahe Verwandte darin bedacht werden. Also, ein sogenanntes traditionelles Testament, nach gesetzlicher Erbfolge.
Diese gesetzlichen Erben, z.B. Kinder, und die nahen Verwandten sind allesamt gottlos. Diese erhalten nun lt. Gesetz ihr jeweiliges Erbteil.
Somit ist nach diesem Beispiel kaum eine Möglichkeit gegeben, dem Herrn seinen Teil zurückzugeben.
Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Sind die Kinder gläubige Nachfolger Jesu, mit samt den Verwandten, dann wissen sie um ihre Pflicht, dem Herrn das Seine zu geben. Von ihrem Erbteil geben sie 10% vom aktuellen Wert für des Herrn Sache. So wäre die Forderung Gottes, IHM das Seine zu geben, erfüllt.
Es ist nicht die Absicht, Muster und Regeln bezüglich einer Formulierung für ein Testament festlegen zu wollen. Allein schon wegen der vorhandenen Vielfältigkeit, und dass jeder Fall oft anders liegt, ist dies nicht gewollt. Es soll aber auf die Möglichkeiten hingewiesen werden, dass ein Nachlass nach dem Willen Gottes geschrieben werden sollte.
Nicht wenige Geschwister handeln in diesen Dingen nicht nach Gottes Willen. Selbstverständlich bleibt es letztendlich jedem selbst überlassen, wie er sein Testament formuliert.
Ob auf einem Nachlass ein Segen liegen kann oder nicht, kann der Erblasser selbst dazu beitragen. Hier ist die Einstellung zu Gottes Sache entscheidend!
„…Wird das, was Gott fordert, ihm gegeben, so wird das übrige zu unserer eigenen Verwendung geheiligt und gesegnet. …“ (E.G. White, Zeugnisse Band 4, S. 518)
Ein weiterer Abschnitt in Zeugnis Band 4. S 526:
„… Betrachten wir die große Liebe, womit Christus uns geliebt hat, so werden uns unsere reichsten Gaben seiner Annahme unwert erscheinen. Wenn Christus der Gegenstand der Zuneigung ist, dann werden solche, die seine vergebende Liebe erfahren haben, sich nicht dabei aufhalten, den Wert des Alabastergefäßes voll köstlicher Salbe zu berechnen. Der habsüchtige Judas konnte dies tun, aber der Empfänger der Gabe der Erlösung wird nur bedauern, dass sein Opfer keinen köstlicheren Wohlgeruch und höheren Wert hat. Christen müssen sich selbst nur als Kanäle ansehen, durch welche die Gnaden und Segnungen von der Quelle aller Güte zu ihren Mitmenschen fließen, durch deren Bekehrung sie Ströme von Preis und Dankopfer gen Himmel senden können, von denen, die auf diese Weise mit ihnen Teilhaber der himmlischen Gabe werden.“
Mit Verantwortung des Predigers
„Viele bekunden in diesem Punkt (Nachlasssache) ein unnötiges Zartgefühl. Sie tun so, als ob sie auf verbotenem Wege gingen, wenn sie mit Bejahrten oder Kranken über die Eigentumsfrage sprechen, um zu erfahren welche Verfügung diese zu treffen gedenken. Aber diese Pflicht ist gerade so heilig, wie die Pflicht, das Wort zu verkündigen und Seelen zu retten. Hier ist ein Mann, der Gottes Geld oder Eigentum in seinen Händen hat. Er steht im Begriff, seine Haushalterschaft niederzulegen. Soll er nun die Mittel, welche Gott ihm anvertraut hat, um in seinem Werke benutzt zu werden, in die Hände gottloser Menschen legen, weil diese seine Verwandten sind…?“ (ebd. S. 520)
„Es gibt bejahrte Leute unter uns, die dem Ende ihrer Prüfungszeit nahe sind, aber aus Mangel an klugen Männern, dem Werk Gottes die Besitztümer dieser Leute zu sichern, gehen die Mittel in die Hände solcher über, die Satan dienen. Diese Mittel waren ihnen nur von Gott geliehen und sollten ihm zurückgegeben werden; aber in neun Fällen aus zehn verfügen diese Geschwister in einer Weise, dass Gott nicht verherrlicht wird, denn bei ihrem Ableben fließt von Gottes Eigentum nichts in des Herrn Schatzhaus. In einigen Fällen haben diese anscheinend guten Geschwister ungeheiligte Berater gehabt, die von ihrem Standpunkte aus und nicht in Übereinstimmung mit der Ansicht Gottes urteilten. Oft gereicht ein Vermögen Kindern und Enkeln nur zum Schaden. Sie haben keine Liebe zu Gott oder zur Wahrheit, und diese Mittel, die dem Herrn gehören, gehen in die Reihen Satans über. Satan ist viel wachsamer, scharfsinniger und geschickter, Wege zu finden, um Mittel für sich zu gewinnen, als unsere Brüder es sind, des Herrn Eigentum für sein Werk zu sichern. Manche Testamente werden in so oberflächlicher Weise verfasst, dass sie vor dem Gesetz keine Gültigkeit haben, und auf diese Weise gingen schon Tausende dem Werk verloren. Unsere Brüder sollten erkennen, dass auf ihnen als treuen Knechten im Werke Gottes die Verantwortlichkeit ruht, in solchen Angelegenheiten klug zu handeln und dem Herrn das Seine zu sichern. …“ (ebd. S. 519)
So lange man noch „geschäftsfähig“ ist.
„Gott wünscht, dass seine Nachfolger ihre Mittel verteilen sollten, während sie es noch selbst tun können… .
Viele beschäftigen sich nicht mit dem Gedanken, ihr Testament zu machen, während sie noch bei guter Gesundheit sind. Aber unsere Geschwister sollten diese Vorsichtsmaßregel treffen. Sie sollten ihre Vermögensverhältnisse kennen und nicht zulassen, dass ihre Geschäfte in eine verwickelte Lage geraten. Sie sollten ihr Eigentum so verwalten, dass sie es zu irgendeiner Zeit verlassen können. …“ (ebd. S. 523)„Es ist äußerste Torheit, die Vorbereitung für das zukünftige Leben fast auf die letzte Stunde des gegenwärtigen Lebens zu verschieben. Es ist ebenso ein großer Fehler zu zögern, den Forderungen Gottes um Freigebigkeit für sein Werk nachzukommen bis die Zeit da ist, wo du deine Haushalterschaft andern überlassen musst. Diejenigen, denen du deine Pfunde anvertraust, mögen sie nicht so gut verwalten wie du. Wie können reiche Leute so viel aufs Spiel setzen! Wenn sie bis zu ihrem Tode warten, ehe sie eine Verfügung über ihr Eigentum treffen, so übergeben sie es lieber dem Tod als Gott. Indem viele dies tun, handeln sie direkt dem Plan Gottes entgegen, den er klar in seinem Wort niedergelegt hat. Wenn sie Gutes tun wollen, müssen sie die gegenwärtigen goldenen Augenblicke ergreifen und mit aller Kraft arbeiten, als ob sie fürchteten, die günstige Gelegenheit zu verlieren.“ (ebd. S. 521)
Das hinterlassene Testament
„Testamente sollten so abgefasst sein, dass sie rechtsgültig sind. Nachdem sie gemacht sind, können sie jahrelang liegen und werden keinen Schaden anrichten, wenn man fortfährt, Gaben darzubringen, je nachdem das Werk es bedarf. Der Tod wird deshalb keinen Tag früher kommen, Geschwister, weil ihr euer Testament gemacht habt. Wenn ihr in demselben über euer Eigentum zugunsten eurer Verwandten verfügt, so seht zu, dass ihr das Werk Gottes nicht vergesst. Ihr seid seine Diener, die sein Eigentum verwalten, und seine Forderungen verdienen eure erste Beachtung. Natürlich sollen Frau und Kinder nicht hilflos zurückgelassen werden; für sie müssen Vorkehrungen getroffen werden, wenn sie es nötig haben. Aber bedenkt nicht, einfach weil es so Sitte ist, eine lange Reihe von Verwandten in eurem Testament, die nicht bedürftig sind.“ (ebd. S. 523)
Ist ein Testament ordentlich verfasst, wird seine Rechtsgültigkeit nicht angefochten.
- Grundsätzlich aber muss ein Testament (das Private), eigenhändig geschrieben sein
- Es darf nicht maschinell geschrieben oder gedruckt sein.
- Ebenso wichtig ist die persönliche Unterschrift, die keinesfalls vergessen werden darf, ansonsten wäre ein Testament ungültig.
Natürlich kann ein Testament bei einem Notar abgefasst werden, das wäre das sogenannte öffentliche Testament im Gegensatz zum privaten.
Ein Testament ist Vertrauenssache.
Wer Rat oder Hilfe in Nachlass sucht, sollte sich nur an Vertrauenspersonen wenden, z.B. Prediger, Glaubensgeschwister oder nahe stehende Verwandte, selbstverständlich auch ein Notar.
Nachlass Angelegenheiten sind entsprechend vertraulich zu handhaben.Vorsorge treffen war noch nie ein Fehler. Vorsorge hat wenig mit dem Sorgen zu tun.
Eine geregelte Sache ist für Nachkommende immer angenehmer, als wenn nichts in Ordnung gebracht ist.
Ein Steuerberater erzählte mir; wenn er zu einem gewissen Landwirtschaftsbetrieb kam um die Steuererklärung für das Finanzamt zu erstellen, sagte ihm der Landwirt, er soll mal in alle Schubladen, die im Zimmer sind, nach schauen, dann würde er schon etwas finden. Die Schubladen quollen über mit losen und zerknüllten Belegen. So war der Steuerberater stundenlang damit beschäftigt zuerst alle Belege des vergangenen Jahres zu sammeln und zu ordnen, bevor er mit seiner eigentlichen Arbeit beginnen konnte.
Selbst verhältnismäßig kleine Dinge, können durch Unordnung Probleme bereiten.
Wie mag es erst bei wirklich wertvollem sein?
Ich kannte eine Person, die in beachtlichem Alter war, aber schon vor Jahrzehnten dafür sorgte, dass wenn sie nicht mehr sein sollte, alles in bester Ordnung hinterlassen sei.
Mit solch einer geordneten Hinterlassenschaft gibt es später keine Schwierigkeiten.
„Es kommt oft vor, dass ein tätiger Geschäftsmann ohne vorhergehende Warnung plötzlich weggenommen wird, und bei der Prüfung seiner Bücher stellt sich heraus, dass sich sein Geschäft in sehr verwickeltem Zustand befindet. Bei den Bemühungen, seine Vermögensverhältnisse zu ordnen, verschlingen die Gerichtskosten einen großen Teil, wenn nicht alles von dem Eigentum, während seine Frau, seine Kinder und das Werk Christi beraubt werden. Treue Verwalter der Güter des Herrn werden genau wissen, wie es mit ihrem Geschäft steht und werden, klugen Männern gleich, auf unerwartete Ereignisse vorbereitet sein. Sollte ihre Gnadenzeit plötzlich schließen, so werden sie denen, die dazu berufen sind, ihre Sache zu ordnen, keine großen Schwierigkeiten machen.“ (ebd. S. 523)
Auch Gott hat Erbteile zu vergeben!
Der reiche Kornbauer in Luk.12, wollte mehr und mehr. Wir wissen aber, dass er als Narr bezeichnet wurde, und er trotz seines Reichtums noch in der Nacht verstarb.
Von seinem irdischen Reichtum hatte er keinen Nutzen mehr und für seine Seligkeit ebenfalls keine Vorsorge getroffen.
Unsere Seligkeit hängt zwar nicht von Reichtum oder Armut ab, aber auch nicht nur vom Geben und gutes Tun. Entscheidend ist ein lebendiger und tätiger Glaube. Wenn diese Richtung stimmt, wird es nicht schwer sein dem Herrn zu geben was recht ist.
Auf der Nachlassliste Gottes stehen zu dürfen ist ein großes Vorrecht. David rechnete fest mit einem Erbteil, er schreibt in Ps.16.6 „… mir ist ein schön Erbteil geworden.“ Ps. 37,29 „…die Gerechten erben das Land, und bleiben ewiglich darin.“ In diesem Zusammenhang steht noch viel in der Bibel, auch von der „Krone des Lebens zu empfangen“ Apostel Paulus rechnet ebenfalls mit einem Erbteil 2.Tim. 4,8 „…hinfort ist mir beigelegt die Krone der Gerechtigkeit.“ Oder in Offb. 2,10. ..so will ich Dir die Krone des Lebens geben…
Offb. 7 „…Wer überwindet, der wird es alles ererben.“
Sicherlich ist es kein Freibrief für den Himmel, wenn wir in unserem Testament des Herrn Willen berücksichtigt haben. Ein Erbanspruch Gott gegenüber besteht von uns nicht, wohl aber wenn wir zu den Überwindern gehören, dann ist unser Erbteil sicher.